Das Gesundheitszeugnis
Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt dafür eine Belehrung zum Thema Hygiene. Diese Belehrung ist allgemein als Gesundheitszeugnis bekannt. Wenn Sie also vorhaben einen Beruf wie Bäcker, Fleischer oder Konditor zu ergreifen, oder allgemein in der Gastronomie arbeiten wollen, müssen Sie dafür ein Gesundheitszeugnis vorlegen.
Seit dem Jahr 2001 ist dafür keine ärztliche Untersuchung mehr erforderlich, stattdessen findet im Gesundheitsamt eine Belehrung nach den Gesetzen des Infektionsschutzes statt. In dieser Belehrung erhalten Sie einen Einblick in wichtige Hygienemaßnahmen und werden über Krankheiten und deren Symptome aufgeklärt. Sie sind dazu angehalten, sich bei Auftreten derartiger Symptome sofort krankschreiben zu lassen, um eine Infektion oder die Ansteckung Ihrer zukünftigen Kollegen zu vermeiden. Nach dem Abschluss der Belehrung, wird Ihnen das Gesundheitszeugnis ausgestellt. Diese Belehrung muss einmal pro Jahr wiederholt werden und während die erste Belehrung vom zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt wird, ist Ihr Arbeitgeber für alle weiteren Belehrungen zuständig.
Ein Gesundheitszeugnis ist unbegrenzt gültig, sagt jedoch nicht aus, dass Sie, wenn Sie es erhalten haben, zu diesem Zeitpunkt auch wirklich gesund sind. Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis vorlegen, beweisen Sie dadurch nur, dass Sie über die entsprechenden Hygienevorschriften für Ihren Beruf informiert wurden und dafür eine Unterschrift geleistet haben. Sie müssen ein Gesundheitszeugnis persönlich beim für Sie zuständigen Gesundheitsamt beantragen und sich bei der Abholung durch Ihren Personalausweis ausweisen. Die Kosten für ein Gesundheitszeugnis sind je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich und können bei der Terminvereinbarung oder direkt während der Belehrung erfragt werden.
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